Jetzt wird's ernst: Die E-Rechnungspflicht kommt!
von Sascha Reichow
Die unterschätzen Formular-Einstellungen
Formular-Einstellungen
Ab dem 01.01.2025 beginnt für die Unternehmen die erste Phase der E-Rechnungspflicht!
Dies bedeutet, dass Unternehmen bis spätestens zum 01. Januar 2025 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Bis zum 01. Januar 2027 sollen alle Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 800.000 Euro im Vorjahr Rechnungen nur noch in elektronischer Form erstellen und versenden. Ab dem 01. Januar 2028 gilt dies dann für alle Unternehmen.
Spätestens dann dürfen auch kleine Unternehmen nur noch elektronische Rechnungen an ihre Geschäftspartner senden. Die Pflicht bezieht sich nur auf Rechnungen zwischen Firmen, den sogenannten B2B-Bereich, in Deutschland. Rechnungen an Privatkunden oder ins Ausland sind nicht betroffen.
Hinweis für Rechnungsempfänger: Die Übergangsregelungen gelten nur für Rechnungsaussteller. Alle inländischen Unternehmer sind ab 2025 zum Empfang von eRechnungen verpflichtet, soweit sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten. Wenn ein Rechnungsaussteller die o.g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische Empfänger ab 2025 also in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und verarbeiten zu können!
Wie kann SAP Business One helfen?
Unternehmen, die SAP Business One nutzen, sind bereits gut gerüstet für die Umstellung auf E-Rechnungen. Die Software unterstützt sowohl die Erstellung als auch das Einlesen elektronischer Rechnungen. Lassen Sie uns früh genug die Einstellungen und den Prozess vornehmen !